AGB

1. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der CRISTOFOLI AG (nachstehend «CRISTOFOLI AG») und ihren Kunden Anwendung. Jegliche anders lautende Bedingungen der Kunden sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von zwei hierzu bevollmächtigten Vertretern der CRISTOFOLI AG ausdrücklich bestätigt und unterzeichnet worden sind.
  2. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung.

2. Preise

  1. Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten.
  2. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. Allfällige Fakturakorrekturen (Einheitspreise, Mengen, Rabatte) sowie auch Paletten- und Gebinderetouren sind mit der zuständigen Verkaufsstelle zu vereinbaren. Für diese Korrekturen resp. Retouren werden sofort oder mit der nächsten Fakturierung Gutschriften oder Rechnungen erstellt.

3. Lieferbedingungen

  1. Die Transportkosten werden wie folgt separat in Rechnung gestellt: Pro Palette CHF 85.- bzw. maximal CHF 450.– pro Lieferung. Diese Ansätze gelten für Lieferungen zum Magazin, zur Baustelle oder Bahn-Talstation, in der Region Nordwestschweiz. Ausnahmen bilden Lieferungen ab Werk und Lieferungen ausserhalb der Region Nordwestschweiz, zu einem schriftlich vereinbarten Pauschalbetrag.
  2. Für Kranablad werden zusätzlich zu den Transportkosten CHF 18.– (pro Kranzug) in Rechnung gestellt.
  3. Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort.
  4. Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr an der Ware mit der Abholung auf den Kunden über. Bei Ware, die versendet bzw. geliefert werden soll (inkl. Franko-Sendungen), gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung bzw. Lieferung abgegeben oder verladen worden ist. Davon ausgenommen sind Zufuhren durch Lastwagen der CRISTOFOLI AG. In diesem Fall gehen Nutzen und Gefahr erst mit Abladung der Ware am Lieferort auf den Kunden über.
  5. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der CRISTOFOLI AG.
  6. Die CRISTOFOLI AG ist berechtigt, für Waren den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 f. ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die CRISTOFOLI AG den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen.
  7. Die in Rechnung gestellte Verpackung (Paletten usw.) ist zusammen mit der Warenfaktura zu bezahlen. Abzüge sind nur im Umfang von vorher von der CRISTOFOLI AG ausdrücklich erteilten Gutschriften oder bei Rücksendung der Verpackung innert Monatsfrist nach Lieferung und in gutem Zustand an die betreffende CRISTOFOLI AG Verkaufsstelle bzw. das Lieferwerk im von der CRISTOFOLI AG bestätigten Umfang zulässig.
  8. 3.8 Die CRISTOFOLI AG lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere aber nicht ausschliesslich infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit sowie im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die CRISTOFOLI AG ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen.
  9. Wird ein Lastwagen der CRISTOFOLI AG oder eines von ihr beauftragten Transportunternehmens entladen, hat der Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen.
  10. Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.B. Lagerung von Ware) gehen zu Lasten des Kunden.

4. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Haftung der CRISTOFOLI AG ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die CRISTOFOLI AG schliesst darüber hinaus jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz. Die CRISTOFOLI AG übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.
  2. Bei unsorgfältigem Transport, unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher oder unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Lagerung oder Änderungen bzw. Eingriffen an der Ware sowie in ähnlichen Fällen wird jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung der CRISTOFOLI AG ausgeschlossen.
  3. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, schliesst die CRISTOFOLI AG jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus.
  4. Bei Mängeln, für welche die CRISTOFOLI AG gemäss obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen der CRISTOFOLI AG liegt. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
  5. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens innert einer (1) Woche nach erfolgter Übernahme der Ware schriftlich bei derjenigen Verkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der der Kunde die Ware bestellt hat. Versteckte Mängel müssen spätestens innert einer (1) Woche nach Ihrer Entdeckung schriftlich bei der betreffenden Verkaufsstelle geltend gemacht werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Wird die Mängelrüge nicht innert den angeführten Fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
  6. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten, inklusive Folgeschäden.
  7. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
  8. Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem (1) Jahr seit Übernahme der Ware. Dies gilt auch dann, wenn Mängel einer Sache, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben. Bei Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche mit Ablauf von zwei (1) Jahren.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die auf der Faktura angegebenen Zahlungskonditionen.
  2. Zahlungsort ist Basel. Alle Zahlungen sind an den Hauptsitz der CRISTOFOLI AG zu leisten. WIR wird nach Vereinbarung als Zahlung angenommen.
  3. Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins gemäss Ziffer 5.5 zu bezahlen. Zwecks Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet.
  4. Wird ein Kunde von der CRISTOFOLI AG betrieben, gerät er in Konkurs oder wird die Forderung der CRISTOFOLI AG in einen Nachlassvertrag einbezogen, fallen sämtliche von der CRISTOFOLI AG gewährten Vergünstigungen dahin. Im Falle der Betreibung eines Kunden durch CRISTOFOLI AG wird die gesamte Forderung inkl. Verzugszins und Kosten ohne vorgängige Mahnung unmittelbar zur Zahlung fällig.
  5. Bei verspäteter Zahlung wird ab Verfalldatum ein marktüblicher Verzugszins berechnet, welcher durch die CRISTOFOLI AG festgelegt wird, jedoch mindestens 5 % beträgt.
  6. Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten behält sich die CRISTOFOLI AG vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist zu verlangen.
  7. Kunden, die ihre Kreditlimite überzogen haben, oder die mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung, ohne besondere Mitteilung, für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt und bei der Inkasso- bzw. Kreditschutzstelle der CRISTOFOLI AG registriert werden.

6. Rücknahme von Ware

  1. Zu viel bezogene Ware wird von der CRISTOFOLI AG unter Vorweisung der Rechnungs- oder Lieferscheinkopie innert einer Frist von dreissig (30) Tagen zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern die Ware originalverpackt ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Ware wird nur gutgeschrieben, wenn sie sich im Zeitpunkt der Rückgabe noch im Sortiment (Lagerware) der CRISTOFOLI AG befindet. Beschädigte Waren und geöffnete Originalverpackungen (Paletten/Pakete) werden zurückgenommen, jedoch nicht gutgeschrieben. Allfällige Entsorgungskosten werden verrechnet. Für die Spesen und Umtriebe werden in jedem Fall folgende Beiträge berechnet bzw. abgezogen:
    • 20 % des Verkaufspreises für durch den Kunden zurückgebrachte Ware.
    • Rückgaben im Wert von unter CHF 50.– werden nicht vergütet.

7. Lagerhaltung

  1. Die Kataloge sind unverbindlich und verpflichten die CRISTOFOLI AG nicht zur Lagerhaltung oder Lieferung der darin aufgeführten Artikel.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Verträge, für welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterstehen schweizerischem Recht.
  2. Gerichtsstand ist Basel. Die CRISTOFOLI AG ist auch berechtigt, Kunden an deren Wohnsitz/Sitz oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.
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